Zählerschränke von STRIEBEL & JOHN für die Deutsche Bahn AG
Unabhängig von den Konjunkturpaketen I + II des Bundes, investiert die Deutsche Bahn mehrere hundert Mio € in ihre Infrastruktur. Insgesamt werden speziell Bahnhofsprojekte in Höhe von ca. 300 Mio € gefördert (Auftragsvergabe bis Ende 2010). Dabei geht es hauptsächlich um bauliche (Barrierefreiheit) und um energetische Maßnahmen, aber auch die technische Gebäudeausrüstung kommt nicht zu kurz. So sind alleine für ca. 300 Bahnhöfe Beleuchtungsanlagen zur Verbesserung der Sicherheit von über 42 Mio € geplant. Gerade bei Bahnhofssanierungen, -erweiterungen und -umbauten wird der in Bahnhöfen übliche Publikumsverkehr als zusätzlicher Marktplatz genutzt. Es entsteht eine Vielzahl von Geschäften - vom Imbiss bis zur Buchhandlung. Für die elektrische Versorgung dieser "Untermieter" ist die DB Energie GmbH verantwortlich. Die DB Energie GmbH ist der exklusive Verteilernetzbetreiber des 50 Hz Netzes (Vertrieb) der Bahn. Insgesamt versorgt die DB Energie GmbH in über 5400 Bahnhöfen ca. 1,1 Mio qm Gewerbefläche mit Strom.
Ende November 2008 wurden die Ausführungsbestimmungen (TAB) für Zähleranlagen der DB Energie GmbH überarbeitet, sodass jetzt Standardzählerschränke wie die von STRIEBEL & JOHN zugelassen sind.
Wesentliche Änderung im Bereich der Zählerplätze/-schränke, ist die neutrale Beschreibung von Standardschränken mit Standard-Zählermodulplätzen.
Bei größeren 50 Hz Anlagen werden auf Bahnhöfen und bei Stellwerkprojekten immer wieder NS-Verteileranlagen ab 1000 A in TSK-Ausführung ausgeschrieben. Sofern diese für die Innenraumaufstellung und in Schutzklasse I gefordert werden, hat ein Angebot mit Reihenschaltschränken der Serie TriLine gute Aussichten auf Erfolg. Weitere interessante Informationen zu den Investitionsprogrammen der Deutschen Bahn und zur DB Energie GmbH finden sie auf deren Websites:
Informationen zu den Projektausschreibungen der Deutschen Bahn finden sie auf dem "Elektronischen Marktplatz für den Einkauf von Bauleistungen":
Die Registrierung ist kostenpflichtig.

